LexikonBildschirmarbeitsplatzbeleuchtung

Der Gesetzgeber regelt die Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung durch die Bildschirmarbeitsverordnung. Ziel ist es, durch Vorgaben in Bezug auf Beleuchtungsniveau, Lichtverteilung und Leuchtdichtebegrenzung mögliche Lichtreflexe auf den Bildschirmen und Arbeitsflächen und damit eine Blendung des Arbeitnehmers zu vermeiden. Deshalb sollte der Schreibtisch beispielsweise immer im 90-Grad-Winkel zum Fenster stehen, durch das Tageslicht ins Büro fällt. Voraussetzung für eine vorschriftsgemäße Arbeit am Bildschirm ist eine gleichmäßige, schattenarme Lichtverteilung im Raum mit einer Beleuchtungsstärke von 500 Lux. Ausreichend Komfort für die Arbeit am Bildschirmplatz bieten Pendel- oder Stehleuchten mit direkt/indirekt strahlendem Licht. Helle Decken und Wände können eine gleichmäßige Lichtstärkeverteilung unterstützen. Flexible Lichtlösungen mit Lichtsteuerungsgeräten gewährleisten, dass das Beleuchtungsniveau der jeweiligen Sehaufgabe optimal angepasst werden kann.