Das Ende der Energiesparlampe: Die neue EU-Ökodesign-Richtlinie tritt in Kraft

Seit März gilt die neue EU-Ökodesign-Richtlinie für die meisten Elektrogeräte, ab 1. September tritt auch die Verordnung für Lampen und Leuchten in Kraft. Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

Die EU-Flagge weht im Wind.
Stromsparende Produkte sind das Ziel: Die neue EU-Richtlinie zum Ökodesign gilt ab 1. September 2021 auch für Leuchtmittel.

Ein nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen ist das Ziel der EU-Ökodesign-Richtlinie – so soll die Reduktion der Treibhausgasemissionen gelingen, die sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten zum Ziel gesetzt haben. Schließlich will Europa bis 2050 klimaneutral sein. In insgesamt zehn Verordnungen legt die EU-Richtlinie Regeln für bestimmte Produktgruppen fest. Bis 2030 sollen dadurch nach Berechnungen der EU-Kommission jährlich 167 Terawattstunden (TWh) Energie weniger verbraucht werden – das entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks. 46 Millionen Tonnen CO2 werden so eingespart, der durchschnittliche EU-Haushalt soll 150 Euro an Stromkosten sparen. Eine der Verordnungen betrifft auch Lampen und Leuchten.

Neu in der EU-Ökodesign-Richtlinie: Reparierbarkeit

Erstmals enthält die EU-Ökodesign-Richtlinie zudem nicht nur Anforderungen an die Energieeffizienz, sondern auch an die Reparierbarkeit. Denn für die Nachhaltigkeit ist nicht nur die Benutzung, sondern die gesamte Lebensdauer eines Produktes entscheidend. Für den Beleuchtungssektor heißt das konkret: Künftig muss die Lichtquelle einer Leuchte austauschbar sein – bei Leuchten mit Fassung selbstverständlich, bei Leuchten mit verbauten LEDs aktuell nicht unbedingt. Allerdings bedeutet „austauschbar“ in diesem Falle nicht, dass Sie die Lichtquelle selbst zuhause austauschen können müssen: Wenn qualifiziertes Personal die Lichtquelle entnehmen kann, ohne die Leuchte dabei zu zerstören, ist der Richtlinie Genüge getan.

Stromintensive Lichtquellen sollen nach und nach vom Markt verschwinden. Die Glühlampe machte ab 2009 den Anfang. Deutschlandweit ist der Energieverbrauch für Beleuchtung zwischen 2008 und 2018 um rund 15 Prozent gesunken. Jetzt werden weitere Leuchtmittel vom Markt verschwinden: Neben den meisten noch erhältlichen Halogenlampen ereilt dieses Schicksal auch Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – im Volksmund „Energiesparlampe“ genannt.

Die Energiesparlampe verschwindet vom Markt

Technischen Entwicklungen sei Dank ist die Energiesparlampe nicht mehr die sparsamste Lichtquelle – diesen Rang hat ihr die LED abgelaufen. Und auch bei der Umweltfreundlichkeit der verwendeten Rohstoffe punktet die LED. Für Sie als Verbraucher bedeutet das außerdem: Sie müssen seltener neue Lampen kaufen. LED-Lampen halten zwei- bis fünfmal so lange wie Energiesparlampen. Einbußen bei Lichtqualität oder im Komfort müssen Sie nicht befürchten: LEDs gibt es mittlerweile in allen erdenklichen Farben und Helligkeiten, und sogenannte Retrofit-Leuchtmittel haben das gleiche Gewinde wie Energiesparlampen. Eindrehen, einschalten und fertig.

Die EU-Richtlinie ist dabei kein wirkliches Energiesparlampen-Verbot: Sie dürfen in Ihren eigenen vier Wänden an Leuchtmitteln nutzen, was Sie wollen und solange Sie wollen. Ab 1. September dürfen jedoch keine neuen Energiesparlampen in Verkehr gebracht werden – nur seine Bestände darf der Handel noch verkaufen.

Sichtbarste Neuerung der neuen Ökodesign-Richtlinie sind die neuen Label, mit denen Lichtquellen gekennzeichnet werden. Dieses Thema ist allerdings so umfangreich, dass wir Ihnen das in einem eigenen Beitrag vorstellen.