Schluss mit A++: Das neue EU-Label zur Energieeffizienz

Es ist die offensichtlichste Änderung, die die neue EU-Ökodesign-Richtlinie mit sich bringt: ein überarbeitetes Label mit neuen Klassen für die Energieeffizienz. Wir verraten Ihnen, wie Sie es lesen und worauf Sie achten müssen.

Links das alte Energieeffizienzlabel,  rechts das neue, das ab 01.09.2021 gilt.
Links das alte, rechts das neue Energieeffizienz-Label: Die Effizienzklassen werden neu festgelegt, ein QR-Code führt zu einer europäischen Datenbank. Ab September 2021 gilt die neue Kennzeichnung. (Foto: Prediger Lichtberater)

Mit dem technischen Fortschritt konnte die Auszeichnungspflicht nicht mithalten: Leuchtmittel, insbesondere auf LED-Basis, sind mittlerweile so energieeffizient, dass das bisherige System zur Kennzeichnung an seine Grenzen stößt. Irgendwann ist alles A++, und seinen Zweck – dem Verbraucher zu helfen, stromsparende von stromfressenden Leuchtmitteln zu unterscheiden – kann das Label nicht mehr erfüllen. Da durch die EU-Ökodesign-Richtlinie ohnehin weniger energieeffiziente Lampen vom Markt verschwinden (ab 2009 die klassische Glühbirne, ab 2021 auch die Energiesparlampe) gibt es bald neue Angaben auf den Verpackungen.

Energieeffizienz orientiert sich an der Lichtausbeute

Die bekannten Energieeffizienzklassen, von A++ (beste Effizienz) bis E (geringste Effizienz), gehören bald der Vergangenheit an. Künftig werden Lichtquellen eingeteilt in die Gruppen A (beste) bis G (geringste Effizienz). Die Klassifizierung orientiert sich dabei streng an der Lichtausbeute: Lampen mit weniger als 85 Lumen pro Watt (lm/W) fallen seit 1. September 2021 in Gruppe G. In Klasse A würden sich die besonders energieeffizienten Lampen wiederfinden, die eine Lichtausbeute von mehr als 210 lm/W erreichen. Dazwischen gibt es regelmäßige Abstufungen alle 25 lm/W.

Die Neuskalierung heißt allerdings auch, dass selbst effiziente moderne LED-Leuchtmittel sich maximal mit Klasse D zufriedengeben werden müssen. Sollten Sie also feststellen, dass Ihre Lampen und Leuchten sich plötzlich am unteren Ende der Skala wiederfinden, erschrecken Sie sich nicht: Das ist nicht nur normal, das ist sogar so gewollt. Die höheren Effizienzklassen sollen den Herstellern auch als Anreiz dienen, noch sparsamere Leuchtmittel zu entwickeln.

Dennoch: In erster Linie dient das Label zur Energieeffizienz nicht als Möhre an der Angel für die Hersteller, sondern zur Orientierung für Sie als Verbraucher. Um die zu erleichtern, müssen nun alle Leuchtmittel in einer europäischen Datenbank erfasst sein. Ein QR-Code auf dem Label (rechts neben der Pflichtangabe für den Stromverbrauch) führt Sie direkt zum entsprechenden Datenbank-Eintrag. Die wichtigsten Angaben finden Sie jedoch auch bereits auf der Verpackung: Auf der Seite, die Ihnen als Käufer zugewandt ist, müssen unter anderem der Lichtstrom, Farbtemperatur und – bei Lichtquellen mit gerichtetem Licht – der Abstrahlwinkel beschrieben sein. Außerdem zählen die Lebensdauer (bei LED oder OLED), die Leistungsaufnahme in Watt sowie der Farbwiedergabeindex zu den Pflichtangaben. All diese Informationen nutzen auch unsere Lichtberaterinnen und Lichtberater, um die richtigen Leuchtmittel für Ihr Lichtkonzept zu finden.

Neues Label: Übergangsfrist bis März 2023

Dass Sie auf einigen Leuchten gar kein Energieeffizienzlabel mehr finden, liegt allerdings nicht an der neuen EU-Verordnung. Bereits seit 2019 müssen nicht mehr die Leuchten, sondern nur noch die Lichtquellen ein solches Label vorweisen. Leuchten mit wechselbaren Leuchtmitteln – beispielsweise die Pendelleuchte p.035 mit GU10-Fassung – sind daher nicht mehr gelabelt. Gibt es doch eine Kennzeichnung, ist das ein untrügliches Zeichen, dass ein LED-Leuchtmittel verbaut ist. Das Label bezieht sich dann auf die Lichtquelle, nicht auf die gesamte Leuchte – ein Beispiel wäre die Pendelleuchte p.079.

Übrigens: Es kann sein, dass es ein wenig dauert, bis Sie auf einer Verpackung das neue Energielabel zu Gesicht bekommen. Es gibt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Bis dahin dürfen kennzeichnungspflichtige Lichtquellen auch noch mit dem alten Label ausgezeichnet sein. Erst ab 1. März 2023 ist die neue Energieverbrauchskennzeichnung für alle Pflicht – wie Sie die Angaben einordnen müssen, wissen Sie jetzt schon.