Gesetzliche Gewährleistung: Deine Rechte beim Kauf

Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung und wie lange gilt sie?
Die gesetzliche Gewährleistung schützt dich, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist. Für neue Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dein Ansprechpartner für die Gewährleistung ist der Verkäufer.

Welche Rechte habe ich, wenn meine Leuchte oder ein anderes Produkt mangelhaft ist?
Bei einem Mangel kannst du grundsätzlich zunächst Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen kommen anschließend weitere Rechte wie Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz in Betracht.

Was ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung ist dein gesetzlich geregeltes Recht als Käufer, eine mangelfreie Ware zu erhalten. Sie gilt unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie anbietet.

Ein Mangel kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignet.

Deine Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber uns als Verkäufer. Eine zusätzliche Herstellergarantie ist dafür nicht erforderlich.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?

Für neu gekaufte Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistungsfrist und Beweislast: Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Für bestimmte Waren mit digitalen Elementen gelten besondere Regelungen.

Welche Rechte habe ich bei einem Mangel?

Ist deine Ware mangelhaft, hast du zunächst grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung. Dabei kannst du nach dem Gesetz grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Reparatur: Der Mangel wird beseitigt.
  • Ersatzlieferung: Du erhältst eine mangelfreie Ware.

Die Wahlmöglichkeit unterliegt gesetzlichen Grenzen, etwa wenn die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt grundsätzlich der Verkäufer.

Scheitert die Nacherfüllung oder liegen andere gesetzlich geregelte Voraussetzungen vor, kannst du weitere Rechte haben. Dazu zählen insbesondere die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Schadensersatzansprüche bestehen.

Was muss ich tun, wenn meine Leuchte einen Mangel hat?

Wenn du einen Mangel feststellst, wende dich an unseren Kundenservice. Beschreibe möglichst genau, welches Problem aufgetreten ist. Angaben wie deine Bestellnummer sowie Fotos des Mangels können uns dabei helfen, dein Anliegen schnell zu prüfen.

Für eine Reparatur oder Ersatzlieferung musst du uns die betroffene Ware zur Verfügung stellen.

[Kundenservice kontaktieren]

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe.

Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft deine Rechte gegenüber dem Verkäufer bei mangelhafter Ware.

Eine Garantie ist dagegen grundsätzlich eine zusätzliche Verpflichtung eines Herstellers oder Garantiegebers. Sie kann zusätzliche Leistungen oder einen längeren Zeitraum umfassen. Eine solche Garantie ersetzt oder beschränkt deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.

Auch die EU unterscheidet deshalb zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

Deine Gewährleistungsrechte auf einen Blick

FrageAntwort
Wie lange gilt die Gewährleistung?Bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
Wer ist mein Ansprechpartner?Der Verkäufer, bei einem Kauf bei uns also Prediger.
Was kann ich bei einem Mangel verlangen?Zunächst grundsätzlich Reparatur oder Ersatzlieferung.
Wer trägt die Kosten der Nacherfüllung?Die erforderlichen Aufwendungen trägt grundsätzlich der Verkäufer.
Was passiert, wenn die Nacherfüllung scheitert?Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen insbesondere Minderung oder Rücktritt sowie gegebenenfalls Schadensersatz in Betracht.
Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie?Nein. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt; eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung eines Garantiegebers.

Diese Rechte ergeben sich insbesondere aus §§ 437 bis 439 BGB.

Das offizielle EU-Gewährleistungslabel

Das EU-Gewährleistungslabel fasst die wichtigsten Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht einheitlich zusammen. Die Verwendung der harmonisierten Mitteilung wird ab dem 27. September 2026 verpflichtend.

Offizielle Informationen der EU zum Gewährleistungslabel

Hinweise zur Batterieentsorgung und -rücknahme

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Inhaltsstoffe, z. B. chemischer Art von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei einem Versender können Sie am Versandlager zurückgeben oder unentgeltlich zurücksenden. Sie können die Batterien unentgeltlich auch per Post zurücksenden, wobei ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne erinnert Sie daran, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen. Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung über Inhaltsstoffe finden: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem folgenden Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgen dürfen. Die getrennte Sammlung alter Elektro- und Elektronikgeräte (Altgeräte) ist für die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen, die Rückgewinnung von Wertstoffen und die Möglichkeit einer Wiederverwendung notwendig. Sie können das Gerät u.a. bei den zugelassenen Sammelstellen, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zum Zweck der Wiederverwendung zuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Auch wir als Händler sind zur Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:

  • Kleingeräte, d.h. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, nehmen wir unabhängig von dem Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an. Die Rücknahme ist auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
  • Großgeräte, d.h. Altgeräte mit mindestens einer äußeren Geräteabmessung größer als 25 cm, dürfen bei uns abgegeben werden, wenn Sie ein im Wesentlichen funktionsgleiches Neugerät bei uns erworben haben (Tausch "Alt gegen Neu"). Teilen Sie uns beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät mit, wenn bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben werden soll.

Eine Rückgabe von Altgeräten kann auch in unseren Ladengeschäften erfolgen. Sie können darüber hinaus Elektro-Altgeräte bei uns zum Rückversand aufgeben. Hierfür stellen wir Ihnen kostenfrei ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Sie können dieses per E- mail unter info@prediger.de oder auch unter der Telefonnummer 0403258590 anfordern. Das Altgerät senden Sie bitte anschließend an folgende Adresse: Rathausstraße 13, 20095 Hamburg. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts, so dass ein Zerbrechen möglichst vermieden wird und eine mechanische Verdichtung oder Bruch ausgeschlossen werden kann. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Bitte beachten Sie, dass Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen haben im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Stand 17.06.2026