Wind- und wetterfeste Gartenbeleuchtung: Schutzarten richtig verstehen
Bei der Frage nach dem richtigen Licht für Garten, Balkon oder Terrasse sollte unbedingt auf die Schutzart der Leuchten geachtet werden. Denn nur wenn die Beleuchtung allen Witterungsbedingungen trotzen kann, wird sie im Außenbereich lange Freude machen.
Je nach Einsatzzweck benötigen Leuchten eine gewisse Schutzart. Die Schutzart legt fest, inwieweit eine Leuchte vor dem Eindringen von Wasser oder Fremdkörpern geschützt ist. Zur Kennzeichnung der Schutzart wird immer die Bezeichnung IP (Ingress Protection nach der DIN IEC 60529) benutzt, dem noch zwei Kennziffern folgen. Wobei die erste Zahl den Fremdkörperschutz, die zweite dann den Wasserschutz angibt. Das System dahinter ist leicht zu erklären: Je höher beide Zahlen sind, desto besser ist die Leuchte vor äußeren Einflüssen geschützt. Doch welche Schutzart sollte eine Außen- oder Gartenleuchte haben?
Wo brauche ich welche Schutzart?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die richtige Schutzart abhängig ist vom Standort und vom Verwendungszweck der Leuchte, denn Außenbereich ist nicht gleich Außenbereich. So kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob Sie Ihre neuen Lichtquellen an der Außenwand unter einem schützenden Vordach anbringen möchten oder sie freistehend mitten im Rasen montieren. Vielleicht suchen Sie sogar die richtige Beleuchtung für einen Gartenteich? In all diesen Anwendungssituationen werden völlig unterschiedliche Ansprüche an Licht und Leuchte gestellt. Für überdachte Ecken kann die Schutzart IP44 ausreichend sein. Denn ab IP44 ist die Leuchte gegen feste Fremdkörper mit einem Durchmesser von mehr als einem Millimeter sowie gegen Spritzwasser geschützt. Unter die Kategorie Spritzwasser fällt beispielsweise auch Regen. Ein wirklich sicherer Schutz gegen Staub und Schmutz ist aber erst ab der Schutzart IP54 gegeben.
Erste Kennziffer | Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern | Zweite Kennziffer | Wasserschutz |
---|---|---|---|
0 | nicht geschützt | 0 | nicht geschützt |
1 | Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > 50 mm | 1 | Schutz gegen senkrecht tropfendes Wasser |
2 | Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > 12,5 mm | 2 | Schutz gegen tropfendes Wasser mit 15° Neigung |
3 | Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > als 2,5 mm | 3 | Schutz gegen Sprühwasser schräg bis 60° |
4 | Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser > als 1 mm | 4 | Schutz gegen Spritzwasser |
5 | staubgeschützt | 5 | Schutz gegen Strahlwasser |
6 | staubdicht | 6 | Schutz gegen starkes Strahlwasser |
7 | Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen | ||
8 | Schutz gegen andauerndes Untertauchen Eine zusätzlich angegebene Zahl bedeutet die maximale Tauchtiefe in Metern. |
Übersicht über die Schutzarten nach VDE 0710 DIN 40050.
Leuchten, die komplett den äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, sollten möglichst nach der Schutzart IP65 gefertigt sein. Das betrifft beispielsweise Pollerleuchten, Bodeneinbauleuchten oder freistehende Strahler. Nur die höhere Schutzart kann gewährleisten, dass sie möglichst lange Licht spenden und ihre empfindliche Lichttechnik vor Regen und Staub geschützt ist. Für Leuchten, die an einem Teich positioniert werden, empfehlen Experten hingegen noch mehr Schutz: Solche Lichtobjekte sollten unbedingt die Schutzart IP67 aufweisen. Mit dieser Schutzart sind die Leuchten sogar gegen ein zeitweiliges Untertauchen geschützt, Unterwasserleuchten müssen sogar mit der Schutzart IP68 ausgestattet sein, das bedeutet sie weisen einen Schutz gegen dauerndes Untertauchen auf.
Gar nicht so leicht, bei diesen ganzen Werten den Überblick zu behalten und das richtige Licht für Ihren Außenbereich zu finden. Wenden Sie sich gerne an unsere Lichtberater, die nicht nur alle technischen Voraussetzungen für die optimale Beleuchtung im Außenbereich kennen, sondern auch bedarfsorientiert beraten. Vereinbaren Sie ganz einfach online einen unverbindlichen Termin für Ihre erste Lichtberatung.