Sicherheit und Orientierung durch beleuchtete Hausnummern

Hausnummern sind nicht nur schmückendes Beiwerk an Gebäuden, sondern laut § 126 des deutschen Baugesetzbuches sogar verpflichtend vorgeschrieben. Sie müssen vom Eigentümer angebracht werden und dienen als wichtige Orientierungshilfe für Ortsunkundige, aber vor allem für Feuerwehr, Ärzte oder Polizei. Eine gut sichtbare Grundstücksnummer kann den Rettungskräften die Arbeit erheblich erleichtern und im Ernstfall sogar Leben retten. Außerdem ist sie ein zusätzliches Sicherheitslicht im Eingangs- oder Einfahrtsbereich.

Beleuchtete Hausnummern dienen nicht nur der besseren Orientierung, im Eingangsbereich erhöht sich durch eine zusätzliche Lichtquelle auch die Sicherheit - Foto: Albert

Beleuchtete Hausnummern dienen nicht nur der besseren Orientierung, im Eingangsbereich erhöht sich durch eine zusätzliche Lichtquelle auch die Sicherheit – Foto: Albert

Doch weil die einzelnen Kommunen in den Gemeindesatzungen über Größe, Farbe, Material oder Beleuchtung entscheiden, sind leuchtende oder beleuchtete Hausnummern längst noch nicht in allen Teilen Deutschlands Pflicht. Anders ist es in Hamburg oder Berlin. Die beiden größten deutschen Städte gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben die Hausnummernbeleuchtung seit Jahren vorgeschrieben – in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bzw. der Berliner Nummerierungsverordnung (NrVO).

Beleuchtungspflicht für Hausnummern in Hamburg und Berlin

Die Grundstücksnummer in Hamburg muss genauso wie in Berlin in der Dunkelheit ununterbrochen leuchten. Außerdem wird von Experten empfohlen: Die beleuchtete Fläche sollte eine Mindestgröße von 400 cm2 haben, die Strichstärke der Nummern mindestens 200 mm betragen und die der zusätzlichen Kleinbuchstaben 10 mm, damit sie auch von Weitem gut lesbar sind. In Hamburg sind Leuchtmittel mit einer Leistung zwischen 25 und 40 Watt bzw. bei LEDs mit einem Lichtstrom zwischen 220 und 470 Lumen vorgeschrieben. Dabei versteht sich fast von selbst, was die Berliner Nummerierungsverordnung vorschreibt: Dass nämlich Hausnummernleuchten aus wetterfestem Material bestehen müssen, um für den Einsatz im Freien geeignet zu sein. Mindestanforderung ist darum die Schutzart IP44. Außerdem müssen sich die Nummern deutlich vom Untergrund abheben.

Anschaffungs- und Betriebskosten halten sich im Rahmen

Nach dem Vorbild von Berlin und Hamburg gab es in den vergangenen Jahren auch Bemühungen von Gemeinden in Brandenburg oder Schleswig-Holstein, eine Pflicht zur Grundstücksnummernbeleuchtung zu erlassen. Ohne bei der Reglementierung jedoch derartig ins Detail zu gehen wie die Freie und Hansestadt Hamburg.

Gerade durch die stromsparende LED-Technik ist eine kostengünstige Hausnummernbeleuchtung mittlerweile überhaupt kein Problem mehr. In Verbindung mit Solarzellen sowie einem Dämmerungssensor kann zusätzlich Energie eingespart werden. Auch die Anschaffungskosten von energieeffizienten, beleuchteten Grundstücksnummern stellt längst kein Hindernis mehr dar. Es gibt sie in allen Preiskategorien auch im Online-Shop von Prediger.

Ist die passende Hausnummernleuchte gefunden, muss sie in ausreichender Höhe und vom Gehweg bzw. der Straße aus gut sichtbar am Haus oder dem Grundstückszugang angebracht werden. Selbstverständlich darf sie deshalb auch nicht von Pflanzen überwuchert sein. Zu beachten ist weiterhin: Beleuchtete Hausnummern sollten stets etwas größer sein als unbeleuchtete, damit sie auch aus der Entfernung gut lesbar sind. Richtwert für die Mindesthöhe von Hausnummernleuchten ist 10 cm. Wird die Nummer dagegen nicht durch eine integrierte Leuchte in Szene gesetzt, empfehlen sich als Lichtquellen zusätzliche Wandleuchten oder in Vordächern eingelassene Downlights.

Beleuchtete Hausnummern gibt es in allen Größen, Formen und Farben. Beispielsweise von IP44.de das Modell Velum Number Black

Beleuchtete Hausnummern gibt es in allen Größen, Formen und Farben. Beispielsweise von IP44.de das Modell Velum Number Black – Foto: IP44.de