Neue Energieeffizienzklassen bei Leuchtmitteln ab 1.9.2013

Dienergielabel-leuchtmittele Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten gilt für Lampen/Leuchtmittel ab dem 1. September 2013. Die neuen Vorgaben betreffen stationäre Händler ebenso wie Online-Händler. Neu ist vor allem, dass nach Leuchtmitteln nun erstmals auch Kennzeichnungspflichten für Leuchten ab dem 1.3 2014 gelten, die immer öfter mit eingebauten LED-Modulen oder mitgel

Dienergielabel-leuchtmittele Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten gilt für Lampen/Leuchtmittel ab dem 1. September 2013. Die neuen Vorgaben betreffen stationäre Händler ebenso wie Online-Händler. Neu ist vor allem, dass nach Leuchtmitteln nun erstmals auch Kennzeichnungspflichten für Leuchten ab dem 1.3 2014 gelten, die immer öfter mit eingebauten LED-Modulen oder mitgelieferten Lampen/Leuchtmitteln verkauft werden.

Waren in der Vergangenheit nur Haushaltslampen mit Netzanschluss von der Pflicht betroffen, wird zukünftig der gesamte Bereich der Allgemeinbeleuchtung von der neuen Verordnung erfasst. Ab Spetember werden auch Niedervolt- und Reflektorlampen sowie LED-Lampen und LED-Module mit gerichtetem Licht nach der neuen Verordnung ausgezeichnet.

Welche Leuchtmittel brauchen ein EU-Energielabel?

Betroffen sind Glühlampen (inklusive Halogenglühlampen mit gebündeltem Licht), Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen, LED-Lampen und –Module, auch wenn sie in Möbel integriert sind oder als Ersatzteil nachgekauft werden können.

Welche Lampen brauchen kein EU-Energielabel?

  • Lampen und LED-Module, die unter 30 Lumen Lichtstrom haben
  • für den Batteriebetrieb vermarktet werden
  • nicht primär für Beleuchtungszwecke vermarktet werden wie Geräte für Bildaufnahme oder Projektion (z.B. Foto-Blitzlicht, Video-Projektoren)

Energielabel und neue Pflichtangaben

Das neue “Energielabel” beruht auf strengeren Maßstäben zur Errechnung der Energieeffizienz und reicht von der Klasse E bis zur bestmöglichen Einstufung A++. Angaben wie Lumen, Lichtfarbe, Leistungsaufnahem und Lebensdauer, die durchaus den Kunden über die Qualität und Leistungsfähigkeit aufgeklärt haben, entfallen. Das neue Etikett beschränkt sich auf die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch.  Damit können die Verbaucher das Leuchtmittel wie gehabt schnell anhand der Skala nach ihrer Effizienz beurteilen und erfahren den Verbrauch der Leuchte pro 1.000 Stunden. Die Hersteller sind weiterhin verpflichtet, alle alten Angaben und weitaus mehr Detailinformationen auf ihren Verpackungen, dem Kunden zu zeigen.