Die Norm DIN VDE 0100-701:2008-10 legt diese Sicherheitsvorschriften fest und unterscheidet dabei drei sogenannte Schutzbereiche. Obwohl in Privathaushalten die Räume mit Badewanne oder Dusche offiziell als trockene Räumen gelten, sollte die Elektroinstallation in den Schutzbereichen durch einen qualifizierten Betrieb so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung durch elektrische Ströme ausgeschlossen ist. Im Rahmen einer Lichtberatung achten unsere Fachleute auf diese Normen und Vorschriften.
Bereich 0
Der Schutzbereich 0 ist definiert als das Innere der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wannen ist es die nasse Bodenfläche bis in eine Höhe von 5 cm über dem Bodenbelag. In diesem Bereich dürfen nur Betriebsmittel, also alle elektrischen Verbraucher, mit einer Schutzart von mindestens IP X7 betrieben werden. Diese Schutzart weist einen Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen aus. Die Geräte müssen festinstalliert sein, eine Zulassung für diesen Bereich vom Hersteller aufweisen und mit einer Betriebsspannung von höchstens 12 Volt Wechselspannung oder 30 Volt Gleichspannung betrieben werden. Der versorgende Trafo muss außerhalb der Schutzbereiche 0 und 1 liegen.
Bereich 1
Der Schutzbereich 1 erstreckt sich senkrecht über und unterhalb des Bereichs 0 vom Fertigfußoden bis auf eine Höhe von 2,25 m. Gibt es eine Dusche, gilt ein Radius von 120 cm rund um den Brausekopf in seiner Halterung. Es sind nur elektrische Verbrauchsmittel erlaubt, wenn es sich um Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte handelt. Andere Verbrauchsmittel, Installationsgeräte oder Leuchten dürfen nur dann installiert werden, wenn deren Betriebsspannung nicht mehr als 25 Volt Wechselspannung oder 60 Volt Gleichspannung beträgt. Auch hier gilt eine erhöhte Schutzart von mindestens IP X4. Damit wird ein Schutz vor Spritzwasser zertifiziert. Ganz wichtig: Die Stromquellen zur Versorgung dieser Geräte und Leuchten müssen unbedingt außerhalb der Schutzbereiche 0 und 1 liegen.
Bereich 2
Der Schutzbereich 2 erstreckt sich auf Flächen mit einer Tiefe von 60 cm vor der Badewanne oder Duschwanne mit einer Höhe von 2,25 m über dem Fertigfußboden. Bei ebenerdigen Duschen mit dem auf 120 cm vergrößerten Bereich 1 entfällt der Bereich 2 (siehe Zeichnung). Im Bereich 2 gelten die Forderungen wie in Schutzbereich 1. Hier können zusätzlich Waschmaschine oder Trockner mit Spritzwasserschutz aufgestellt werden. Die Installation von Leuchten mit der Schutzart IP X4 oder höher ist in diesem Bereich zulässig. Beim Einsatz von Massagedüsen in der Dusche ist eine Schutzart von mindestens IP X5 erforderlich, die Schutz gegen Strahlwasser bedeutet.
In allen Schutzbereichen ist die Montage von Schaltern und Steckdosen nicht erlaubt. Ummantelte Leitungen dürfen im Badezimmer auf oder unter Putz verlegt werden, Stegleitungen nur unter Putz in einer Tiefe von mindestens sechs Zentimetern.
Sind die Maße der fest angebrachten Abtrennungen kleiner als die Maße der jeweiligen Bereiche, muss bei den Abtrennungen das Um- und Übergreifen berücksichtigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall an der Duschwand in unserer oberen Grafik rechts: Hier kann der vergrößerte Schutzbereich 1 von 120 cm nicht eingehalten werden.