Eine Beleuchtungsanlage unterliegt in verschiedenen Situationen mehr oder weniger der Abnutzung und Verschmutzung. Bei der Errichtung einer Beleuchtungsanlage legen Planer und Betreiber einen Wartungsfaktor fest. Er sagt im Prinzip nur aus, um wie viel eine Anlage überdimensioniert werden muss, damit bis zum Zeitpunkt der Wartung die genormte Beleuchtungsstärke nicht unterschritten wird.
Die Bemessungsfaktoren, die zu einem richtigen Wartungsfaktor führen, sind nicht genormt und in der Praxis nicht immer bekannt. Der Fachausschuss Innenraumbeleuchtung der LiTGhat deswegen pauschale Randbedingungen empfohlen.
Empfohlene Wartungsfaktoren:
Mit dem Wartungswert (d.h. den zu erreichenden Beleuchtungswert) und den Wartungsfaktor kann der Neuwert der Leuchte errechnet werden:
Neuwert = Wartungswert / Wartungsfaktor
Für einen Arbeitsplatz (Handwerk) mit 300 lx Beleuchtungsstärke in einer Betriebshalle mit starker Verschmutzung wäre ein Neuwert von:
300 lx / 0,5 = 600 lx
zu installieren.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein pauschaler Wartungsfaktor die Anlage überdimensionieren kann. Es kann sich wirtschaftlich durchaus lohnen, einen raumindividuellen Wartungsfaktor zu ermittelt. Dieser setzt sich aus sechs Faktoren zusammen. Dabei müssen folgende Größen bestimmt werden:
Durch Multiplikation der raumspezifischen Faktoren ergibt sich ein individueller Wartungsfaktor der Beleuchtungsanlage:
Wartungsfaktor = LLMF x LSF x LMF x RSMF
Je mehr der Planer über die Nutzung und die Umgebung der geplanten Beleuchtungsanlage weiß, desto weniger empfiehlt sich die Anwendung der pauschalen Faktoren. Der Wartungsfaktor sollte so gewissenhalt wie möglich ermittelt werden, damit die Anlage nicht über- oder unterdimensionert wird. Bei Überdimensionierung entstehen daraus vermeidbare Betriebskosten, bei Unterdimensionierung ein Absinken der Beleuchtungsstärke unter den Mindestwert innerhalb der Wartungperiode.