LexikonArbeitsstättenrichtlinien

Grundsätzliche Anforderungen an den Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber in den Arbeitsstättenrichtlinien festgelegt. Sie regeln die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Einrichtung von Arbeitsplätzen für seine Mitarbeiter und konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung für den Betrieb der natürlichen und künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten sowie für den Blendschutz von Sonnenstrahlen. So müssen beispielsweise nach der ASR A3.4 unter anderem alle Arbeitsplätze mit ausreichend Tageslicht versorgt werden. Eine den Arbeitsbedingungen angepasste Beleuchtung gilt als Grundvoraussetzung für die Vermeidung von Unfällen.