Bereits 2005 hat die Europäische Union die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie, die in die ErP-Richtlinie (2009/125/EG) umbenannt wurde, wird seit 2009 der Anwendungsbereich der bisherigen Richtlinie erheblich erweitert und bezieht sich jetzt auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Glühlampenverbot begann 2009 und hat sich bis 2016 fortgesetzt.
Seit 1998 hat die EU in einer Richtlinie vorgeschrieben, dass die meisten in Verkehr gebrachten Leuchtmittel auf der Verpackung eine Kennzeichnung ihrer Energieeffizienz tragen müssen (das Energieettikett für Lampen und Leuchten mit der Skala von A++ bis E). A++ steht dabei für besonders hohe Energieffizienz, E heißt schlechte Energieeffizienz.
Nach Abschaffung der matten Leuchtmittel und der 100-Watt-Glühlampe im September 2009 wurden schrittweise in den folgenden Jahren alle energieineffizienten Leuchtmittel vom Markt genommen.
Bei herkömmlichen Glühlampen konnte der Verbraucher anhand der Wattzahl die Leuchtkraft abschätzen und wusste, wie hoch der Energieverbrauch sein würde. Das hat sich mit den neuen Leuchtmitteltechnologienund dem Siegeszug der LED geändert. Lumen ist der neue Vergleichswert für die Leuchtkraft. Aber wie viel Lumen hat ein alternatives Leuchtmittel? Und wie viel Lumen brachte eine 60 Watt Glühlampe? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Vergleichswerte.
Mit der Ausphasung der klaren Glühlampe und der klaren Hochvolt-Halogenlampe durch das Glühlampenverbot wurden diese im Hausgebrauch weit verbreiteten Leuchtmittel ab September 2012 nicht mehr in den Handel gebracht. Mittlerweile haben sich LEDs jedoch als alternative Leuchtmittel durchgesetzt. Leuchtdioden imitieren mit einer Farbtemperatur von 2700 bis 3000 Kelvin das Licht der Glühlampe und erreichen auch in puncto Farbwiedergabe fast ihre Qualität.
Mit der zweiten Stufe des Glühlampenverbots im September 2010 mussten Leuchtmittelhersteller ihre Verpackungen mit weiteren Angaben beschriften. Dadurch soll dem Verbraucher eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht werden. Die Herstellerangaben sind vielseitig und informieren nicht nur über die technischen Merkmale, sondern auch über die Lebensdauer oder den Schadstoffgehalt an Quecksilber.