EU-Verbot: Quecksilberdampflampen ab 13. April nicht mehr im Umlauf
Die nächste Stufe der EuP-Richtlinie tritt in Kraft. Das heißt, zum 13. April 2015 dürfen Quecksilberdampflampen (so genannten HQL-Lampen) und Natriumniederdrucklampen nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme ist wie schon beim Glühlampen-Verbot die EuP-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und die darauf basierende EG-Verordnung Nr. 245/2009 der Europäischen Kommission vom 31.10.2009.
Werden ab dem 13. April 2015 aufgrund der schlechten Energiebilanz vom Markt genommen: Die Quecksilberdampflampen, die auch als HQL-Lampen bekannt sind. Foto: Sigor
Das Verbot von ineffizienten Leuchtmitteln soll seit 2010 dazu beitragen, den Stromverbrauch in der Europäischen Union (EU) zu reduzieren und dadurch die CO2-Emissionen zu senken. Mit der Glühbirne begann die Ausphasung von ineffizienten Leuchtmitteln und Leuchten im privaten Bereich, das nun eintretende Verbot der Quecksilberdampflampen betrifft dagegen in erster Linie die Straßen- und Industriebeleuchtung.
In der EU sind aktuell noch 35 Millionen HQL-Lampen im Einsatz
Experten schätzen den Bestand von HQL-Lampen in der EU aktuell auf insgesamt 35 Millionen, davon entfallen etwa 60 Prozent auf die Straßenbeleuchtung, der Rest wird im industriellen Sektor eingesetzt. In Deutschland sind derzeit etwa noch drei Millionen Quecksilberdampflampen in Betrieb. Das sind nach Ansicht der EU-Politiker und Umweltschützer zu viele, denn es gibt längst wesentlich kostengünstigere und umweltfreundlichere Alternativen. Allerdings kann eine HQL-Leuchte nicht ohne Weiteres durch eine andere Leuchte ersetzt bzw. mit einem anderen Leuchtmittel bestückt werden. Doch welche Technologie ist sinnvoll?
Es gibt mehrere Alternativen – für verschiedene Einsatzbereiche
Das hängt natürlich in erster Linie vom jeweiligen Einsatzbereich bzw. den Anforderungen an das Licht ab – in jedem Fall sollten bei einer Umrüstung mindestens eine ähnliche, möglichst aber eine bessere Lichtausbeute sowie eine längere Lampenlebensdauer erzielt werden. Alternativen sind deshalb Halogenmetalldampflampen (HQI-Lampen), T5-Leuchtstofflampen und vor allem LEDs. Jede dieser Technologien hat in Bezug auf Beleuchtung, Effizienz und Umrüstung eine Menge Vor- aber selbstverständlich auch Nachteile. Je nach Anwendungsbereich ist die eine Technologie deshalb besser geeignet als die andere.
Umrüsten auf LED: In vielen Fällen die beste Alternative
Die Umrüstung auf moderne und hocheffiziente LED-Beleuchtung ist für viele Bereiche die beste Lösung, denn sie ermöglicht eine Energieersparnis von bis zu 75 Prozent. Zudem punkten LEDs durch eine wesentlich längere Lebensdauer, einen geringen Lichtstromabfall, eine sofortige Wiederzündung und sie können in vielen Fällen problemlos ausgetauscht werden. Gerade im öffentlichen wie auch im gewerblichem Bereich sind das alles nicht zu unterschätzende Vorteile. Allerdings unterscheiden sich die LED-Lampen teilweise stark in puncto Leistung, Qualität und Preis. Sie können bei Temperaturen über 50? Celsius nicht mehr eingesetzt werden, da eine Kühlung der LED-Module dann nicht gewährleistet werden kann. Und das wiederum führt zu einer drastischen Reduktion der Lampenlebensdauer.
Altbewährte Leuchtstofflampen können ebenfalls ein guter Ersatz sein
Auch die seit Jahren bewährte T5-Leuchtstofflampe arbeitet sehr effizient und verbraucht weniger Energie als ihr HQL-Äquivalent – die Stromersparnis gegenüber den Quecksilberdampflampen liegt bei etwa 50 Prozent, auch der Lichtstromabfall ist wie bei den LEDs gering. Leuchtstofflampen können relativ einfach ausgetauscht werden und sind wie die meisten LED-Module sogar dimmbar. Werden dagegen die Quecksilberdampflampen durch HQI-Leuchtmittel (auch Halogen-Metalldampflampe) ersetzt, wird im Vergleich zur vorherigen Beleuchtungslösung nur wenig bis gar keine Energie eingespart. Auch ihr Lichtstromabfall ist höher, dafür ist das Licht der HQI-Lampen bei gleicher Leistung wesentlich heller.