Es war eimal eine Glühbirne...

Ab September 2012 gibt es kein zurück mehr. Eine weitere Stufe der EuP-Richtlinie – umgangssprachlich auch das Glühlampenverbot – tritt in Kraft. Mit dem GlühlampenverbotStufe 4 sorgt die EU nun endgültig für das Aussterben der klassischen Glühlampe. Die Änderungen und Ausnahmen, die sich ab September 2012 ergeben, sollen das Thema in diesem Artikel sein. Der Weg in eine effizientere Zukunft geht also weiter. Auch im Jahr 2012 gibt es unter der Durchführungsverordnung 245 weitere Änderungen und nach wie vor zahlreiche Ausnahmen vom Glühlampenverbot.

Glühlampenverbot Übersicht

Zeitlicher Verlauf des Glühlampenverbots für Halogenleuchtmittel

EuP-Richtlinie – das ändert sich 2012

Matte Glühlampen dürfen bereits seit 2009 nicht mehr produziert werden. Die 4. Stufe der EuP-Richtlinie sorgt nun dafür, dass auch keine neuen, klaren Glühlampen mehr auf den Markt kommen. Ab September 2012 dürfen keinerlei Leuchtmittel der Effizienzklassen D und E hergestellt oder in die EU importiert werden. Die Restbestände stehen aber zum Verkauf und können selbstverständlich verwendet werden. Konkret bedeutet die Umsetzung des Glühlampenverbots aber den vorbestimmten Auslauf der letzten klassischen Glühlampen von 40 Watt, 25 Watt und 15 Watt. Bei den klaren Hochvolthalogenlampen trifft es die 25 Watt Variante. Letztendlich sind also, in Zukunft, keine Glühlampen oder Hochvolthalogenlampen für den Hausgebrauch auf dem Markt verfügbar.

Glühlampenverbot Übersicht

Zeitlicher Verlauf des Glühlampenverbots für Normallampen

Glühlampenverbot mit Ausnahmen

Dies bedeutet aber noch nicht das Aus für klare Niedervolthalogenlampen oder Halogenlampen, die in Reflektorlampen oder Eco-Halogenlampen  verbaut sind. Reflektorlampen sind von der EuP-Richtlinie komplett ausgenommen. Gleiches gilt für Halogenlampen mit dem G9 Sockel, sowie Stablampen mit R7s Sockel. Ausgenommen von dem Glühlampenverbot, obwohl ineffizient, sind  ebenfalls farbige Leuchtmittel. Trotz ihres matten Charakters, trotz 40 Watt und insbesondere trotz Energieeffizienzklasse G. Weitere Ausnahmen gelten für Leuchtmittel in Backöfen, Mikrowellen oder Nähmaschinen sowie in Kühlschränken. Tierfreunde müssen sich ebenfalls keine Gedanken machen. Auch die Lichtquellen für Aquarien und Terrarien sind von dem Glühlampenverbot ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für Infrarot-Wärmelampen. Sie sind nicht betroffen.

Die Linienlampen Linestra und Ralina

Ein beliebtes Leuchtmittel unserer Kunden ist auch die Linienlampe . Vielfach als Linestra oder Ralina bezeichnet, ist sie im Wohnbereich weit verbreitet und wird oft in der Küche oder im Bad eingesetzt. Aufgrund ihrer Leuchtwendeltechnologie (Energieeffizienzklasse G) sollte die Lampe, die optisch einer Leuchtstoffröhre gleicht allerdings gar nicht mehr auf dem Markt sein. Aber trotz ihrer schlechten Effizienz, gilt für die Linienlampe mit den Normsockeln S14, S15 und S19 derzeit noch eine Ausnahmeregelung vom Glühlampenverbot bis Ende August 2013.