Halogenlampen-Verbot: Letzte Stufe tritt am 1. September 2018 in Kraft

Mit dem Verbot der Glühlampe begann 2009 dank der Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union der Weg in eine energieeffizientere Zukunft. Nachdem vor zwei Jahren dann Halogenlampen mit Reflektoren vom Markt genommen werden mussten, zündet zum 1. September 2018 die letzte Stufe des Halogenlampen-Verbots. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Prediger Lichtberater, Halogenlampen-Verbot

Nicht alle Halogenlampen sind von dem Verbot betroffen. Alle Fotos: Pixabay

 Wussten Sie, dass ein Fünftel des weltweiten Energieverbrauchs auf die Beleuchtung entfällt? Wenig ist das nicht gerade. Kein Wunder also, dass sich die EU seit vielen Jahren darum bemüht, genau diesen Energieverbrauch zu senken. Halogenlampen sind zwar durchschnittlich 30 Prozent energieeffizienter als klassische Glühlampen, können aber in Sachen Umweltbewusstsein mit LEDs nicht mithalten. Denn mit diesen lässt sich bis zu 90 Prozent Strom sparen.

Mit diesem Hintergrundwissen ist es eine logische Konsequenz, dass es auch den Halogenleuchtmitteln seit 2016 nach und nach an den Kragen geht. Von vielen Leuchtenliebhabern wurde das mit großer Sorge betrachtet. Schließlich spenden gerade Halogenlampen wunderschönes Licht. Zum Glück hat sich aber auch die LED seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und kann inzwischen ebenso schönes Licht abgeben.

Prediger Lichtberater, Halogenlampen-Verbot

Bei der klassischen Glühlampen-Form sollte man aufpassen.

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Energieeffizienzklasse kommt es an

Wer trotzdem nicht auf LED umrüsten möchte, der sollte ab dem 1. September 2018 einige Punkte beachten. Dann tritt nämlich das Halogenlampen-Verbot in Kraft. Diese Verordnung betrifft vor allem erst einmal Halogenlampen, die rundum Licht abgeben. Diese Leuchtmittel kommen meist in den gewohnten Glühlampen-Formen daher. Sprich: sieht das Halogenleuchtmittel wie eine der klassischen Glühbirnen aus oder hat sie eine Tropfen- oder Kerzenform und wird zudem noch ohne Trafo betrieben, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Denn diese Halogenlampen sind fortan nur noch bis zur Energieeffizienzklasse B zulässig. Das betrifft vor allem Leuchtmittel mit den weit verbreiteten E27- oder E14-Fassungen. Wobei aber viele Halogenlampen auch R7s- oder G9-Fassungen haben. Hier gibt es gute Neuigkeiten. Denn Halogenlampen für diese Fassungsarten dürfen auch noch die Energieeffizienzklasse C haben.

Prediger Lichtberater, Halogenlampen-Verbot

Wie auch bei den Glühlampen, wird es die betroffenen Halogenleuchtmittel noch eine Weile zu kaufen geben.

 

 

Halogenlampen-Verbot: Keine Panik!

Bevor Sie jetzt hektisch zu Ihrer Lieblingsleuchte laufen, um zu schauen, ob Sie irgendetwas ändern müssen, gilt vor allem eines: keine Panik! Mit dem neuen Halogenlampen-Verbot werden stromfressende Leuchtmittel nicht von heute auf morgen komplett vom Markt genommen. Sie dürfen ab dem 1. September 2018 eben weder in Ländern der Europäischen Union produziert noch importiert werden. Im Handel werden die Leuchtmittel aber noch erhältlich sein. Natürlich auch bei Prediger. Und zwar solange der Vorrat reicht.

Und auch sonst lassen wir Sie in dem EU-Verordnungsdschungel nicht alleine. Wenn Sie unsicher sind, welche Leuchtmittel Sie haben oder benötigen, dann kommen Sie doch einfach in unsere Showrooms in HamburgBerlin oder Düsseldorf, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Lichtberater helfen Ihnen sehr gerne weiter.