EuP Richtlinie – der Weg in eine effizientere Zukunft

Bereits 2005 hat die Europäische Union die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie, die in die ErP-Richtlinie (2009/125/EG) umbenannt wurde, wird seit 2009 der Anwendungsbereich der bisherigen Richtlinie erheblich erweitert und bezieht sich jetzt auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Glühlampenverbot begann 2009 und wird sich bis 2016 fortsetzen.

Seit 1998 hat die EU in einer Richtlinie vorgeschrieben, dass die meisten in Verkehr gebrachten Leuchtmittel auf der Verpackung eine Kennzeichnung ihrer Energieeffizienz tragen müssen (das Energieettiket mit der Skala von A bis G). A steht dabei für besonders hohe Energieffizienz, G heißt schlechte Energieeffizienz.

Nach Abschaffung der matten Leuchtmittel und der 100 Watt Glühlampe im September 2009 werden schrittweise in den nächsten Jahren alle energieineffizienten Leuchtmittel vom Markt weichen. Nicht betroffen sind die Energiesparlampen der Kategorie A, gerichtetes Licht in Form von Halogenreflektoren oder Sonderleuchtmittel wie Herd- oder Kühlschranklampen und die Linestra-Röhren in herkömmlicher Bauweise bis 2014.

Lumen – die neue Angabe der Leuchtkraft

Bei herkömmlichen Glühlampen konnte der Verbraucher anhand der Wattzahl die Leuchtkraft abschätzen und wusste, wie hoch der Energieverbrauch sein würde. Das hat sich mit den neuen Leuchtmitteltechnologien geändert. Lumen ist der neue Vergleichswert für die Leuchtkraft. Aber wie viel Lumen hat ein alternatives Leuchtmittel? Und wie viel Lumen brachte eine 60 Watt Glühlampe? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Vergleichswerte.  

Alternative Leuchtmittel

Durch die schleichende Ausphasung der klaren Glühlampe und der klaren Hochvolt-Halogenlampe durch das Glühlampenverbot werden diese meistverbreiteten Leuchtmittel im Hausgebrauch ab September 2012 nicht mehr in den Handel gebracht. Was macht der Verbraucher aber nach dem Abverkauf der Lagerbestände? In zweieinhalb Jahren ist es soweit. Dann sollte man sich über alternative Leuchtmittel Gedanken gemacht haben.

Mehr Herstellerangaben auf der Verpackung

Mit der zweiten Stufe des Glühlampenverbots im September 2010 müssen Leuchtmittelhersteller ihre Verpackungen mit weiteren Angaben beschriften. Dadurch soll dem Verbraucher eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht werden. Die Herstellerangaben sind vielseitig und beschreiben nicht nur die technischen Merkmale sondern auch die Lebensdauer oder den Schadstoffgehalt an Quecksilber.